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Informationen für Angehörige, Betreuer*innen und Kostenträger

Im Bereich Assistenz für Menschen mit Behinderung macht es keinen Unterschied, ob die Behinderung geistiger Natur ist oder ob es sich um eine körperliche Einschränkung handelt. Für beide Gruppen ist die sogenannte Eingliederungshilfe (kurz EGH) die notwendige Sozialleistung.

Hier muss ein Antrag gestellt werden. Bei Menschen mit erhöhtem Teilhabe- und Unterstützungsbedarf übernimmt dies meistens der oder die gesetzliche Betreuerin.

Über die örtlichen Kostenträger (z.B. das zuständige örtliche Sozialamt in Rheinland-Pfalz oder der Landeswohlfahrtsverband in Hessen) wird eine Bedarfsermittlung erstellt. In dieser wird ermittelt, wieviel Assistenz benötigt wird. Auf dieser Grundlage erstellen die Kostenträger dann Bescheide oder Kostenzusagen, welche die Dienstleistung und deren Umfang festlegt. 

Wir arbeiten in vielen Bereichen mit unseren Kooperationspartnern eng zusammen, sind in vielen Netzwerken aktiv und sorgen so für „maßgeschneiderte Angebote“.

Oft wenden sich schon die Kostenträger an uns, aber nicht immer. Daher kann man uns gerne kontaktieren und seinen/ihren individuellen Fall schildern. Gemeinsam suchen wir dann nach der optimalen Assistenzform.