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Informationen für Angehörige

Benötigt Ihr Kind eine Integrationshilfe, müssen Sie diese rechtzeitig beim örtlichen Amt für soziale Leistungen oder beim Amt für Jugend und Familie beantragen. Das zuständige Amt entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte / Schule darüber, ob eine individuelle Einzelbetreuung in der Kindertagesstätte / Schule notwendig ist.

Bei Kindern mit seelischer Beeinträchtigung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Jugend und Familie. Das Amt für soziale Leistungen ist zuständig für Kinder mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung.

Weitere Informationen und Anträge zur Integrationshilfe in Kindertagesstätten und Schulen finden Sie auf den Seiten der Stadtverwaltung Mainz und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Landeshauptstadt Mainz

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anträge zur Integrationshilfe in Kindertagesstätten und Schulen. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Informationstermin.